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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §52;Rechtssatz
Die Frage, ob das Bauvorhaben zur bestehenden Bebauung in einem auffallenden Widerspruch steht, ist eine Rechtsfrage, die von einem dem Verfahren beigezogenen Sachverständigen nicht endgültig beantwortet werden kann. Dies gilt auch für den für diese Beurteilung heranzuziehenden Bezugsbereich, also die Abgrenzung jenes Gebietes, das als Maßstab für die Beurteilung des auffallenden Widerspruches heranzuziehen ist.
Schlagworte
Planung Widmung BauRallg3Baubewilligung BauRallg6Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Techniker Bautechniker Ortsbild LandschaftsbildGutachten rechtliche BeurteilungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992050064.X03Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009