Index
L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §66 Abs4;Rechtssatz
Eine teilweise Einschränkung des Bauvorhabens ist auch im Zuge des Berufungsverfahrens unbedenklich (hier Weglassung zweier Stiegenhäuser, Änderung der Stellplatzzahl).
Schlagworte
Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Änderung von Anträgen und Ansuchen im BerufungsverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992050064.X05Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009