RS Vwgh 1992/10/14 89/12/0048

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Veröffentlicht am 14.10.1992
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §20b Abs6 Z2;

Rechtssatz

Die Beaufsichtigung der Kinder durch die im selben Ort wohnhaften Großeltern stellt keinen notwendigen Grund für die Wohnsitzverlegung dar (Hinweis E 14.1.1985, 84/12/0002).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1989120048.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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