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60 ArbeitsrechtNorm
B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragRechtssatz
Art139 Abs1 und 3 B-VG; Individualantrag auf Aufhebung der Rahmengeschäftsordnung des Österreichischen Arbeiterkammertages sowie der Geschäftsordnung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Sbg. vom 14. November 1980 bzw. 8. Oktober 1974; kein Anspruch auf Vorgehen nach Abs3 lita; keine Darlegung, daß die V zur Gänze die Rechtssphäre verletzten; keine Antragslegitimation
Art139 Abs1 B-VG; Eventualbegehren auf Aufhebung des §11 Abs5 der GO cit.; mangelnde Darlegung der Bedenken im einzelnen; keine Antragslegitimation
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Individualantrag, VfGH / Formerfordernisse, Arbeiterkammern, Arbeiterkammertag, VfGH / BedenkenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1985:V41.1984Zuletzt aktualisiert am
22.08.2008