Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Der VwGH ist an der ihm zukommenden nachprüfenden Kontrolle eines Bescheides gehindert, wenn die belBeh die von ihr getroffene Feststellung über die Änderung der Verhältnisse im Heimatland des Asylwerbers nicht dahingehend begründet, worauf sich diese Tatsachenfeststellungen im einzelnen stützt (Hinweis E 28.1.1987, 86/01/0125) (hier: Moslem in Bulgarien).
Schlagworte
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Sachverhalt VerfahrensmängelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992010595.X01Im RIS seit
14.10.1992