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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Die Neubemessung eines (bescheidmäßig festgesetzten) Fahrtkostenzuschusses setzt eine Änderung von Tatsachen voraus, die für das Entstehen oder den Wegfall des Anspruches auf Fahrtkostenzuschuß oder für die Änderung seiner Höhe von Bedeutung sind (Hinweis E 14.9.1981, 81/12/0066, VwSlg 10533 A/1981).
Schlagworte
Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1989120048.X05Im RIS seit
20.11.2000