RS Vwgh 1992/10/14 92/13/0169

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Veröffentlicht am 14.10.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §33 Abs1;
VwGG §36 Abs2;
VwGG §45 Abs1 Z5;
VwGG §45 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0322/80 E 17. Dezember 1982 RS 3

Stammrechtssatz

Ein durch Einstellung (wegen Klaglosstellung) abgeschlossenes Verfahren ist in jenem Stadium wieder aufzunehmen, in dem es sich vor dem Einstellungsbeschluß befunden hatte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992130169.X02

Im RIS seit

14.10.1992

Zuletzt aktualisiert am

12.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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