Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §33 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0322/80 E 17. Dezember 1982 RS 3Stammrechtssatz
Ein durch Einstellung (wegen Klaglosstellung) abgeschlossenes Verfahren ist in jenem Stadium wieder aufzunehmen, in dem es sich vor dem Einstellungsbeschluß befunden hatte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992130169.X02Im RIS seit
14.10.1992Zuletzt aktualisiert am
12.03.2009