RS Vwgh 1992/10/14 92/01/0352

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Veröffentlicht am 14.10.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
AVG §14 Abs3;
AVG §15;
AVG §39a;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Der Vorwurf des Asylwerbers, der bei seiner niederschriftlichen Befragung beigezogene Dolmetsch habe unvollständig übersetzt, reicht allein nicht aus, darzutun, daß die belangte Behörde nicht von der Richtigkeit und Vollständigkeit der Niederschrift hätte ausgehen dürfen (Hinweis E 18.10.1989, 89/01/0121).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992010352.X01

Im RIS seit

14.10.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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