RS Vwgh 1992/10/19 91/15/0054

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Veröffentlicht am 19.10.1992
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §119 Abs1;
BAO §236 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/02/24 91/15/0105 4

Stammrechtssatz

Im Nachsichtverfahren ist es Aufgabe des Nachsichtwerbers, einwandfrei und unter Ausschluß jeglicher Zweifel das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die die begehrte Nachsicht gestützt werden kann (Hinweis E 25.6.1990, 89/15/0076).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991150054.X02

Im RIS seit

19.10.1992

Zuletzt aktualisiert am

13.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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