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80/02 ForstrechtNorm
ForstG 1975 §17;Rechtssatz
Voraussetzung für eine dem Gesetz entsprechende Interessenabwägung sind ausreichende Ermittlungen, welches Ausmaß im konkreten Fall das öffentliche Interesse an der Erhaltung der zur Rodung beantragten Fläche als Wald aufweist und in welchem Ausmaß ein öffentliches Interesse an einer anderen Verwendung der Rodungsfläche vorliegt
(Hinweis E 30.4.1992, 91/10/0156).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992100140.X01Im RIS seit
19.10.1992