RS Vwgh 1992/10/19 91/10/0122

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.10.1992
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Index

L55007 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Tirol
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13 Abs3;
NatSchG Tir 1975 §27 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/10/0164

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/04/0216 E 2. Dezember 1983 VwSlg 11246 A/1983 RS 2

Stammrechtssatz

Einem Auftrag gemäß § 13 Abs 3 AVG 1950 ist in einem bestimmten Verfahren nur entsprochen, wenn die Unterlagen erkennbar zu diesem Verfahren der Behörde vorgelegt werden.

Schlagworte

Verbesserungsauftrag Nichtentsprechung ZurückweisungFormgebrechen behebbare Beilagen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991100122.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

18.04.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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