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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ASVG §357;Rechtssatz
Ein Schriftstück des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, welches einer Ausfertigung der in der Hauptversammlung der bf Salzburger Gebietskrankenkasse beschlossenen Satzesänderung beigebunden ist und weder darüber eine Angabe enthält, an wen es sich richtet, noch eine Begründung - stellt sich (wie auch die Beiheftung an eine Ausfertigung der Satzungsänderung zeigt) als BEURKUNDUNG der Genehmigung eines Teiles dieser Satzungsänderung dar, was sich nicht zuletzt daraus ergibt, daß die belangte Behörde im Begleitschreiben selbst von einem "Genehmigungsvermerk" spricht.
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Sozialversicherung Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Beurkundungen und BescheinigungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992080141.X01Im RIS seit
25.01.2001