RS Vwgh 1992/10/20 92/08/0141

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Veröffentlicht am 20.10.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §357;
ASVG §455 Abs1;
AVG §56;

Rechtssatz

Ein Schriftstück des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, welches einer Ausfertigung der in der Hauptversammlung der bf Salzburger Gebietskrankenkasse beschlossenen Satzesänderung beigebunden ist und weder darüber eine Angabe enthält, an wen es sich richtet, noch eine Begründung - stellt sich (wie auch die Beiheftung an eine Ausfertigung der Satzungsänderung zeigt) als BEURKUNDUNG der Genehmigung eines Teiles dieser Satzungsänderung dar, was sich nicht zuletzt daraus ergibt, daß die belangte Behörde im Begleitschreiben selbst von einem "Genehmigungsvermerk" spricht.

Schlagworte

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Sozialversicherung Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Beurkundungen und Bescheinigungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992080141.X01

Im RIS seit

25.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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