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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §13 Abs1 Z1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): E 20. 10.1992, 91/08/0199Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/10/0158 E 24. Februar 1986 VwSlg 12047 A/1986 RS 3Stammrechtssatz
Ein Abgehen von der bisherigen Rechtsprechung läge nur dann vor, wenn die Rechtsanschauung des VwGH von der abzugehen Anlass bestünde, explizit in der Begründung eines Erkenntnisses oder Beschlusses ihren Niederschlag gefunden hätte und nicht nur stillschweigend vorausgesetzt worden wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991080198.X01Im RIS seit
27.11.2000