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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §861;Beachte
Besprechung in JBl Nr 7/1993, S 470-475Rechtssatz
Eine Karenzierungsvereinbarung, die den Arbeitnehmer entweder für eine unangemessen lange Zeit an den Arbeitsvertrag bindet, (und ihn damit an der anderweitigen Verwertung seiner Arbeitskraft zum Zwecke des zum Lebensunterhalt erforderlichen Mittelerwerbs hindert) oder das Wiederaufleben der Arbeitspflicht und Entgeltpflicht von ungewissen, in der Zukunft liegenden Ereignissen oder gar vom Belieben des Arbeitgebers abhängig macht, ist sittenwidrig im Sinne des § 879 ABGB (und damit nichtig).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992080047.X11Im RIS seit
18.10.2001