RS Vwgh 1992/10/20 90/04/0266

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Veröffentlicht am 20.10.1992
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50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §39 Abs5;
GewO 1973 §9 Abs1 idF 1988/399;
GewO 1973 §9 Abs2 idF 1988/399;

Rechtssatz

Die Genehmigung nach § 39 Abs 5 GewO 1973 ist so zu erwirken, daß sie vor Ablauf der Frist des § 9 Abs 2 legcit vorliegt. Aus § 39 Abs 5 legcit ergeben sich keine Anhaltspunkte für eine zeitliche Rückwirkung der rechtskräftigen Genehmigung der Bestellung eines Geschäftsführers

(Hinweis E 9.10.1981, 81/04/0104).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990040266.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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