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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §39 Abs5;Rechtssatz
Die Genehmigung nach § 39 Abs 5 GewO 1973 ist so zu erwirken, daß sie vor Ablauf der Frist des § 9 Abs 2 legcit vorliegt. Aus § 39 Abs 5 legcit ergeben sich keine Anhaltspunkte für eine zeitliche Rückwirkung der rechtskräftigen Genehmigung der Bestellung eines Geschäftsführers
(Hinweis E 9.10.1981, 81/04/0104).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990040266.X01Im RIS seit
11.07.2001