RS Vwgh 1992/10/20 91/08/0135

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Veröffentlicht am 20.10.1992
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §35 Abs1;
ASVG §58;
ASVG §66;
BAO §232 Abs1;
BAO §233;

Rechtssatz

Ist eine Person für eine OHG oder KG in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit tätig, ist die Gesellschaft selbst und sind nicht die Gesellschafter (Komplementäre) Dienstgeber (Hinweis: E VS 10.12.1986, 83/08/0200, VwSlg 12325 A/1986); ein "Durchgriff" auf die Gesellschafter in Hinsicht auf ihre Dienstgebereigenschaft ist daher abzulehnen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991080135.X02

Im RIS seit

20.10.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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