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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
ASVG §35 Abs1;Rechtssatz
Ist eine Person für eine OHG oder KG in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit tätig, ist die Gesellschaft selbst und sind nicht die Gesellschafter (Komplementäre) Dienstgeber (Hinweis: E VS 10.12.1986, 83/08/0200, VwSlg 12325 A/1986); ein "Durchgriff" auf die Gesellschafter in Hinsicht auf ihre Dienstgebereigenschaft ist daher abzulehnen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991080135.X02Im RIS seit
20.10.1992