RS Vwgh 1992/10/20 90/08/0024

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Veröffentlicht am 20.10.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §410 Abs1 Z7;
AVG §58 Abs2;
AVG §59 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/03/24 89/08/0360 4

Stammrechtssatz

Die nach § 410 Abs 1 Z 7 ASVG zu erlassende Entscheidung über einen Antrag des Dienstgebers auf Erteilung eines Bescheides bezüglich einer Beitragsnachverrechnung hat einen Abspruch über die Verpflichtung zur Entrichtung ziffernmäßig bestimmter Beiträge zu enthalten (Hinweis E 11.12.1986, 86/08/0147).

Schlagworte

Spruch und Begründung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990080024.X01

Im RIS seit

20.10.1992

Zuletzt aktualisiert am

18.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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