RS Vwgh 1992/10/20 89/14/0089

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Veröffentlicht am 20.10.1992
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §161 Abs2;
BAO §276 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0622/75 E 30. Juni 1976 RS 3

Stammrechtssatz

Die Aufnahme einer Sachverhaltsfeststellung in die Begründung einer Berufungsvorentscheidung wirkt wie ein Bedenkenvorhalt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1989140089.X02

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

27.09.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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