Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §46 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen zum Vermerk eines unrichtigen Eingangsdatums, welcher eine unrichtige Berechnung der Beschwerdefrist nach sich zog, weil ein Tage zuvor eingelangtes Schriftstück mit einem späteren Eingangsdatum gestempelt wurde, wobei es sich nicht um eine etwaige einmalige Fehlleistung gehandelt hat, sondern ein solcher Vorgang der dortigen Kanzleiübung entsprach.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992140086.X01Im RIS seit
20.10.1992