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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52;Rechtssatz
Die Verkehrszuverlässigkeit iSd § 64 Abs 2 KFG und die geistige und körperliche Eignung zum Lenken von Kfz sind unterschiedliche Erteilungsvoraussetzungen, von denen nur die geistige und körperliche Eignung, nicht aber die Verkehrszuverlässigkeit einer ärztlichen Begutachtung zugänglich ist (Hinweis E 14.6.1988, 87/11/0239).
Schlagworte
Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung ArztEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992110166.X01Im RIS seit
19.03.2001