RS Vwgh 1992/10/20 91/08/0172

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Veröffentlicht am 20.10.1992
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Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ArbVG §3 Abs1;
ASVG §49 Abs1;
KollV Dienstnehmer Gartenbaubetriebe Wr NÖ Bgld;

Rechtssatz

Besitzt auch der Kollektivvertrag im Bereich seines Regelungsumfanges normativen Charakter, so bleibt doch für die Vertragsparteien außerhalb dieses Regelungsbereiches der Abschluß eines individuellen Dienstvertrages zu anderen als den im Kollektivvertrag verbindlich festgelegten Bedingungen möglich und zulässig. In diesen Fällen orientiert sich der "Anspruchslohn" iSd § 49 Abs 1 ASVG am individuellen Dienstvertrag.

Schlagworte

Entgelt Begriff AnspruchslohnKollektivvertragSondervereinbarung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991080172.X05

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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