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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ArbVG §79;Rechtssatz
Die Frage, ob die gegenständlich ausbezahlten Tagesgebühren und Nächtigungsgebühren tatsächlich auf einer vorhandenen Betriebsvereinbarung (iSd §§ 79 ff ArbVG) beruhen oder ob dies nicht der Fall ist, kann nicht nur durch die Vornahme einer mündlichen Verhandlung (Hinweis E 23.5.1985, 84/08/0085) geklärt werden. Das Vorhandensein einer Betriebsvereinbarung kann auch durch Vorlage entsprechender Dokumente nachgewiesen werden.
Schlagworte
SondervereinbarungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990080116.X06Im RIS seit
20.10.1992Zuletzt aktualisiert am
11.01.2013