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L80007 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan TirolNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Das in der Benützungsbewilligung für das Gebäude, in dem eine weitere Betriebsstätte eines Fachmarktzentrums liegt, enthaltene Verbot, darin Lebensmittel anzubieten, bildet eine Verbotsvorschrift iSd § 15 Z 1 GewO 1973; uzw auch dann, wenn ein solches Verbot nach der nunmehr geltenden Rechtslage nicht mehr auszusprechen wäre, weil ein in Rechtskraft erwachsener Bescheid nicht dadurch seine Rechtswirksamkeit verliert, daß sich die ihm zugrunde gelegene Rechtslage geändert hat, wenn das Gesetz keine gegenteilige Anordnung enthält.
Schlagworte
Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992040167.X02Im RIS seit
11.07.2001