Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AlVG 1977 §12 Abs1;Beachte
Besprechung in JBl Nr 7/1993, S 470-475Rechtssatz
Der Umfang, in dem der Gesetzgeber einem Sicherungsbedürfnis des Arbeitnehmers bei Einkommensausfällen durch kompensatorische gesetzgeberische Maßnahmen Rechnung trägt, ist das Ergebnis einer (sozialpolitischen) politischen Entscheidung, bei der dem Gesetzgeber - vorbehaltlich der Abgrenzung nach sachlichen Gesichtspunkten (Art 7 B-VG) - ein erheblicher rechtspolitischer Spielraum zukommt. Es kann daher in dem Umstand allein, daß ein (dem Verwaltungsgerichtshof durchaus nachvollziehbares) auch bei Karenzierung und nicht nur bei Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses vorliegendes Sicherungsbedürfnis vom Gesetzgeber nicht befriedigt wird, nicht schon das Vorliegen einer Gesetzeslücke erblickt werden, die dann im Interpretationsweg (hier: im Wege einer Korrektur des Begriffes der Beschäftigung im Sinne des § 12 Abs 1 AlVG) geschlossen werden müßte.
Schlagworte
Besondere Rechtsprobleme Verhältnis zu anderen Normen Materien Sozialversicherung Zivilrecht VertragsrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992080047.X06Im RIS seit
18.10.2001