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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §356 Abs3 idF 1988/399;Rechtssatz
Eine wenn sogar auch wesentliche Reduktion der Emissionen stellt keinen Umstand dar, kraft dessen von vornherein eine Gesundheitsgefährdung als ausgeschlossen anzusehen wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992040137.X02Im RIS seit
30.10.2001