RS Vwgh 1992/10/20 92/11/0097

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Veröffentlicht am 20.10.1992
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §75 Abs4;

Rechtssatz

Für die Verpflichtung iSd § 75 Abs 4 KFG ist der Umstand, daß sich der Bf in Haft befindet, grundsätzlich ohne Einfluß.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992110097.X01

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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