Index
62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §10 Abs1;Rechtssatz
Die Vereitelung iSd § 10 Abs 1 AlVG verlangt ein vorsätzliches Handeln des Vermittelten, wobei bedingter Vorsatz (dolus eventualis) genügt. Ein bloß fahrlässiges Handeln, also die Außerachtlassung der gehörigen Sorgfalt, reicht zur Verwirklichung dieses Tatbestandes hingegen nicht hin.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992080042.X03Im RIS seit
18.10.2001Zuletzt aktualisiert am
10.10.2010