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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Daß die von der belBeh angestellten Erwägungen nicht zwingend in dem Sinn sind, daß aus dem ihr vorliegenden Ermittlungsergebnis auch andere Schlußfolgerungen gezogen werden könnten, macht die Beweiswürdigung nicht unschlüssig.
Schlagworte
freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992040136.X03Im RIS seit
20.10.1992Zuletzt aktualisiert am
31.12.2008