Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52;Rechtssatz
Nach allgemeiner Lebenserfahrung ist es zumindest nicht von vornherein ausgeschlossen, daß Mähdrescher und Traktoren zufolge der besonderen - impulshaltigen - Charakteristik ihrer Motorengeräusche an einer benachbarten Tankstelle lärmtechnisch und in der Folge auch medizinisch anders zu beurteilende akustische Störwirkungen entfalten können als ein - wenn auch nicht lärmarm konstruierter und in einer geräuschvollen und forcierten Fahrweise betriebener - Lkw. Der technische und medizinische Sachverständige haben eine Beurteilung dieser Frage in ihre Sachverständigengutachten einzubeziehen.
Schlagworte
Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Techniker GewerbetechnikerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992040096.X01Im RIS seit
20.10.1992