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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §38;Rechtssatz
Das bloße Auftauchen von Vorfragen als solches ist von § 66 Abs 2 AVG tatbestandsmäßig nicht erfaßt und berechtigt die Berufungsbehörde daher für sich alleine nicht zur Zurückverweisung im Sinne dieser Gesetzesstelle (Hinweis E 12.6.1981, 3395/80).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990080116.X05Im RIS seit
20.10.1992Zuletzt aktualisiert am
11.01.2013