RS Vwgh 1992/10/20 90/08/0116

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.10.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §38;
AVG §66 Abs2;

Rechtssatz

Das bloße Auftauchen von Vorfragen als solches ist von § 66 Abs 2 AVG tatbestandsmäßig nicht erfaßt und berechtigt die Berufungsbehörde daher für sich alleine nicht zur Zurückverweisung im Sinne dieser Gesetzesstelle (Hinweis E 12.6.1981, 3395/80).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990080116.X05

Im RIS seit

20.10.1992

Zuletzt aktualisiert am

11.01.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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