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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §38;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/11/0109Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/03/13 90/03/0213 2Stammrechtssatz
Daß jemand wegen eines Vergehens nach § 81 Z 2 StGB nicht verurteilt worden ist, stellt keine Entscheidung einer Frage dar, die in Ansehung eines Schuldspruches nach § 99 Abs 1 lit c iVm § 5 Abs 6 StVO eine bindende Vorfragenentscheidung zum Inhalt gehabt hätte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992110108.X02Im RIS seit
11.07.2001