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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §32 Z1 lita;Rechtssatz
Der Verlust eines Lagerbestandes führt zwangsläufig stets auch zu einem Entfall künftiger Erträge; entscheidend ist jedoch, daß im konkreten Fall zwischen der geleisteten Entschädigung und dem durch den Entfall der Einnahmen eingetretenen Schaden nur ein mittelbarer Zusammenhang besteht. Eine Versicherungsentschädigung wurde nämlich nicht als Ersatz für entgangene bzw entgehende Einnahmen, sondern für den Verlust des Lagerbestandes geleistet (Hinweis E 14.10.1981, 3087/79; E 16.9.1986, 83/14/0123).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1989140094.X02Im RIS seit
20.10.1992