RS Vwgh 1992/10/20 91/08/0080

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Veröffentlicht am 20.10.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

ASVG §412 Abs1 Satz2;
AVG §63 Abs3;
BSVG §182;

Rechtssatz

Im Hinblick auf die Gleichartigkeit der Regelung des § 412 Abs 1 zweiter Satz ASVG mit jener des § 63 Abs 3 AVG, wonach die Berufung unter anderem einen begründeten Berufungsantag zu enthalten hat, können für die Beurteilung der Frage, ob ein Einspruch einen begründeten Entscheidungsantrag enthält, die im Bereiche des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes von der Rechtsprechung entwickelten Auslegungsgesichtspunkte herangezogen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991080080.X01

Im RIS seit

20.10.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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