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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AlVG 1977 §12 Abs1;Rechtssatz
Die Verschiedenbehandlung eines Sicherungsbedürfnisses, welches trotz Fortbestand des Arbeitsverhältnisses auftritt, im Verhältnis zu jenem, welches durch den Verlust des Arbeitsplatzes zufolge Beendigung des Arbeitsverhältnisses entsteht, erscheint dem Verwaltungsgerichtshof nicht von vornherein unsachlich zu sein, sodaß auch unter dem Gesichtspunkt der verfassungskonformen Interpretation eine Korrektur des aus dem Gesetzeswortlaut entwickelten (im Erkenntnis vom 29.11.1984, 83/08/0083, VwSlg 11600 A/1984, dargelegten) Auslegungsergebnisses, betreffend das Verständnis der Wendung "nach Beendigung seines Beschäftigungsverhältnisses" im § 12 Abs 1 AlVG nicht indiziert ist.
Schlagworte
Besondere Rechtsprobleme Verhältnis zu anderen Normen Materien Sozialversicherung Zivilrecht VertragsrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992080047.X07Im RIS seit
18.10.2001