RS Vwgh 1992/10/20 92/08/0047

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Veröffentlicht am 20.10.1992
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §12 Abs1;
AlVG 1977 §12 Abs3 lita;
ASVG §11 Abs1;
ASVG §11 Abs3 lita;
ASVG §4 Abs2;
B-VG Art7;
VwRallg;

Rechtssatz

Die Verschiedenbehandlung eines Sicherungsbedürfnisses, welches trotz Fortbestand des Arbeitsverhältnisses auftritt, im Verhältnis zu jenem, welches durch den Verlust des Arbeitsplatzes zufolge Beendigung des Arbeitsverhältnisses entsteht, erscheint dem Verwaltungsgerichtshof nicht von vornherein unsachlich zu sein, sodaß auch unter dem Gesichtspunkt der verfassungskonformen Interpretation eine Korrektur des aus dem Gesetzeswortlaut entwickelten (im Erkenntnis vom 29.11.1984, 83/08/0083, VwSlg 11600 A/1984, dargelegten) Auslegungsergebnisses, betreffend das Verständnis der Wendung "nach Beendigung seines Beschäftigungsverhältnisses" im § 12 Abs 1 AlVG nicht indiziert ist.

Schlagworte

Besondere Rechtsprobleme Verhältnis zu anderen Normen Materien Sozialversicherung Zivilrecht Vertragsrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992080047.X07

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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