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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §58 Abs2;Rechtssatz
Ein Eingehen auf familiäre Umstände in Bescheiden betreffend Aufschub des Antrittes des ordentlichen Zivildienstes gem § 14 ZDG ist mangels rechtlicher Relevanz nicht am Platz (hier:
behauptete Notwendigkeit des unbehinderten Abschlusses des Medizinstudiums).
Schlagworte
Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Behandlung von Parteieinwendungen Ablehnung von Beweisanträgen Abstandnahme von Beweisen Pflegezulage HilflosigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992110215.X01Im RIS seit
20.10.1992