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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §19 Abs1;Rechtssatz
Die unter Angabe des Beweisthemas erfolgte Ladung der Zeugin durch die ausländische Rechtshilfebehörde ist dem Ersuchschreiben an den ausländischen Entlastungszeugen hinsichtlich des in der Rechtsprechung geforderten "in Verbindung treten" mit einem ausländischen Entlastungszeugen zumindest gleichwertig (Hinweis E 4.6.1991, 90/18/0091).
Schlagworte
Beweismittel Auskünfte Bestätigungen Stellungnahmen Beweismittel Zeugen Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Zeugenbeweis Verhältnis zu anderen Materien Normen VStGEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992020164.X01Im RIS seit
11.07.2001