RS Vwgh 1992/10/21 92/02/0164

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Veröffentlicht am 21.10.1992
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §19 Abs1;
AVG §37;
AVG §39 Abs2;
AVG §45 Abs3;
AVG §46;
B-VG Art9 Abs1;
VStG §24;
VStG §25 Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

Die unter Angabe des Beweisthemas erfolgte Ladung der Zeugin durch die ausländische Rechtshilfebehörde ist dem Ersuchschreiben an den ausländischen Entlastungszeugen hinsichtlich des in der Rechtsprechung geforderten "in Verbindung treten" mit einem ausländischen Entlastungszeugen zumindest gleichwertig (Hinweis E 4.6.1991, 90/18/0091).

Schlagworte

Beweismittel Auskünfte Bestätigungen Stellungnahmen Beweismittel Zeugen Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Zeugenbeweis Verhältnis zu anderen Materien Normen VStG

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992020164.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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