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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §14;Rechtssatz
Das Gesetz kennt keine Verpflichtung der Sicherheitswacheorgane, anläßlich einer Anzeigeerstattung mit dem Angezeigten ein von diesem unterfertigtes Protokoll über seine Version des Tatherganges zu errichten.
Schlagworte
Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung StraßenaufsichtsorganBeweismittel BeschuldigtenverantwortungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992020157.X02Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
20.04.2012