RS Vwgh 1992/10/21 92/02/0157

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Veröffentlicht am 21.10.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §14;
AVG §45 Abs2;
AVG §45 Abs3;
StVO 1960 §5 Abs1;
VStG §25 Abs2;

Rechtssatz

Das Gesetz kennt keine Verpflichtung der Sicherheitswacheorgane, anläßlich einer Anzeigeerstattung mit dem Angezeigten ein von diesem unterfertigtes Protokoll über seine Version des Tatherganges zu errichten.

Schlagworte

Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung StraßenaufsichtsorganBeweismittel Beschuldigtenverantwortung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992020157.X02

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

20.04.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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