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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Daß aus den der belangten Behörde vorliegenden Ermittlungsergebnissen auch andere Schlüsse, als sie von der belangten Behörde gezogen wurden, gezogen werden könnten, macht die Beweiswürdigung der belangten Behörde nicht unschlüssig.
Schlagworte
freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992020157.X01Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
20.04.2012