RS Vwgh 1992/10/21 92/02/0163

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Veröffentlicht am 21.10.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs1;
StVO 1960 §5 Abs1;

Rechtssatz

Daß die Durchführung einer Atemalkoholuntersuchung vor Beendigung der Aufwärmphase des Gerätes technisch nicht möglich ist, ist amtsbekannt.

Schlagworte

Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkomat Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkotest Parteiengehör offenkundige notorische Tatsachen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992020163.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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