RS Vwgh 1992/10/22 92/18/0354

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Veröffentlicht am 22.10.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

AVG §45 Abs2;
AZG §1 Abs2 Z8;
AZG §12 Abs1;
VStG §5 Abs1;
VStG §9;

Rechtssatz

Es ist Sache des eines Verstoßes gegen das AZG Beschuldigten, im Rahmen der ihm im Verwaltungsstrafverfahren treffenden Mitwirkungspflicht konkrete, durch Beweisanbote untermauerte Behauptungen bezüglich des Vorliegens der für die Verwirklichung des Ausnahmetatbestandes des § 1 Abs 2 Z 8 AZG maßgebenden Merkmale aufzustellen.

Schlagworte

Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992180354.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

01.10.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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