Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Es ist Sache des eines Verstoßes gegen das AZG Beschuldigten, im Rahmen der ihm im Verwaltungsstrafverfahren treffenden Mitwirkungspflicht konkrete, durch Beweisanbote untermauerte Behauptungen bezüglich des Vorliegens der für die Verwirklichung des Ausnahmetatbestandes des § 1 Abs 2 Z 8 AZG maßgebenden Merkmale aufzustellen.
Schlagworte
Begründungspflicht Manuduktionspflicht MitwirkungspflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992180354.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
01.10.2013