RS Vwgh 1992/10/22 92/18/0409

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Veröffentlicht am 22.10.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z5;
VwGG §41 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/09/07 90/18/0100 1

Stammrechtssatz

Nach stRsp des VwGH ist es unzulässig, in einem Beschwerdeverfahren auf den Inhalt von Schriftsätzen anderer Verfahren zu verweisen, mögen diese Verwaltungsverfahren oder andere Beschwerdeverfahren vor dem VwGH sein

(Hinweis E 15.9.1986, 85/10/0083, E 7.9.1988, 88/18/0032).

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992180409.X05

Im RIS seit

06.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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