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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §726;Rechtssatz
AusfzF, ob der Erhalt eines Geldbetrages seitens eines der Legatare in der Höhe des Verkaufswertes des ihm vermachten Gegenstandes (hier Persianermantel) von einem anderen Legatar anstatt dieses Gegenstandes als Abfindung für die Ausschlagung der Erbschaft zu qualifizieren ist (hier Erklärung des letzten Willens, mit der kein Erbe eingesetzt wurde; Bestimmung von Vermächtnissen an mehrere Personen; Persianermantel am Todestag der Erblasserin nicht mehr auffindbar).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991160130.X03Im RIS seit
22.10.1992Zuletzt aktualisiert am
14.09.2009