RS Vwgh 1992/10/22 91/16/0111

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Veröffentlicht am 22.10.1992
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §15 Abs1 Z9;
ErbStG §3 Abs1 Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/16/0187 E 11. Februar 1988 RS 1

Stammrechtssatz

Nach der Systematik des § 3 Abs 1 Z 2 ErbStG und des § 15 Abs 1 Z 9 ErbStG weisen die zwischen Unterhaltungsberechtigten und Unterhaltungsverpflichteten vereinbarten Unterhaltszahlungen freigebigen Charakter auf, sind allerdings bei Erfüllung des Begünstigungstatbestandes steuerbefreit (Hinweis E 16.6.1983, 82/15/0028, VwSlg 5794 F/1983).

Schlagworte

Angemessenheit Unterhalt Bedürfnisse Einkünfte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991160111.X02

Im RIS seit

22.10.1992

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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