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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §94 Abs1;Rechtssatz
Die Bedürfnisse haben primär mit der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten nichts zu tun; diese fließt nur über die Lebensverhältnisse in die Bedürfnisbemessung ein (Hinweis Pichler in Rummel Kommentar zum Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch, Band 1, zweite Auflage, Wien 1990, Randziffer 3 zu § 94).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991160111.X07Im RIS seit
22.10.1992Zuletzt aktualisiert am
23.10.2009