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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO Stmk 1968 §57 Abs1 lita;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0195/70 E 15. Juni 1970 VwSlg 7813 A/1970 RS 1Stammrechtssatz
Auch während der Anhängigkeit eines Ansuchens um Erteilung der nachträglichen Baubewilligung für ein konsenslos errichtetes Gebäude ist ein unbedingter Auftrag zu dessen Abtragung rechtmäßig; dieser Auftrag kann aber erst nach rechtskräftiger Abweisung oder Zurückweisung des Bauansuchens vollstreckt werden.
Schlagworte
Baubewilligung BauRallg6Baupolizei Vollstreckung Kosten BauRallg10European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992060139.X03Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
03.06.2010