RS Vwgh 1992/10/22 91/16/0111

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.10.1992
beobachten
merken

Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/06 Verkehrsteuern

Norm

ABGB §94 Abs1;
ABGB §94 Abs2;
ErbStG §15 Abs1 Z9;

Rechtssatz

Auch der haushaltsführende, aber erwerbstätige (voll berufstätige) Ehegatte hat einen Unterhaltsanspruch gegen den besser verdienenden, wenn er aus seinem Einkommen die den gemeinsamen Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse nicht befriedigen kann (Hinweis Koziol-Welser, Grundriß des bürgerlichen Rechts, Band 2, neunte Auflage, Wien 1991, S 205 Abs 1, Pichler in Rummel, Kommentar zum Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch, Band 1, zweite Auflage, Wien 1990, Randziffer 6 zu § 94).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991160111.X08

Im RIS seit

22.10.1992

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten