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L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
BauRallg;Rechtssatz
Der Regelungsinhalt von Flächenwidmungsplänen richtet sich nach den Bestimmungen des Raumplanungsgesetzes im Zeitpunkt der Beschlußfassung, nicht aber nach später abgeänderten Bestimmungen, es sei denn, Übergangsbestimungen sehen eine andere Regelung vor (Hinweis E 23.4.1987, 86/06/0081).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992060143.X01Im RIS seit
11.07.2001