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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §94 Abs1;Rechtssatz
Aus dem Gesetz läßt sich nicht ableiten, daß § 94 Abs 1 ABGB einen Unterhaltsanspruch auch des weniger verdienenden Ehegatten gegen den anderen, unabhängig von der Haushaltsführung, aber nur im Rahmen der Lebensverhältnisse begründet, wenn "wesentlich verschieden hohe Einkommen" vorliegen (Hinweis Pichler in Rummel, Kommentar zum Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch, Band 1, zweite Auflage, Wien 1990, Randziffer 5 zu § 94).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991160111.X09Im RIS seit
22.10.1992Zuletzt aktualisiert am
23.10.2009