RS Vwgh 1992/10/22 92/18/0404

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Veröffentlicht am 22.10.1992
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrPolG 1954 §3 Abs1 idF 1987/575;
FrPolG 1954 §3 Abs2 Z1;
StGB §83 Abs1;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/03/23 91/19/0356 1

Stammrechtssatz

Wurde ein Fremder innerhalb zweier Jahre einmal wegen

§ 125 und § 83 Abs 1 StGB und ein zweites Mal erneut wegen

§ 83 Abs 1 StGB rechtskräftig strafgerichtlich verurteilt, so

ist der Tatbestand des § 3 Abs 2 Z 1 dritter Fall FrPolG erfüllt und liegt damit eine "bestimmte Tatsache iSd Abs 1" des § 3 FrPolG vor, welche die dort umschriebene Annahme rechtfertigt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992180404.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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