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L8 Boden- und VerkehrsrechtNorm
B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktRechtssatz
Sbg. BaupolizeiG; keine Bedenken gegen §§2 Abs1 lita und b, 9 Abs2 und 22 Abs1
Sbg. ROG 1977; Flächenwidmungsplan (FWP) der Gemeinde Elsbethen vom 12. Dezember 1978; keine Gesetzwidrigkeit der Widmung bestimmter Grundstücke als Gewerbegebiet iS des §12 Abs1 Z4 Sbg. ROG; Widmung nicht in Widerspruch zum Raumordnungsprogramm "Salzburg Stadt und Umgebung"; Einhaltung der Bestimmungen des Sbg. ROG bei Aufstellung des FWP, insbesondere keine Mangelhaftigkeit des der Erlassung des FWP vorausgegangenen Ermittlungsverfahrens; kein Verstoß gegen §16 Abs4 Sbg. ROG (Auflage des Entwurfes des FWP zur allgemeinen Einsicht während der Amtsstunden; Kundmachung der Auflage durch den Bürgermeister); kein relevanter Unterschied zwischen Entwurf des FWP und beschlossener Fassung des FWP einerseits und zwischen beschlossener und kundgemachter Fassung des FWP andererseits; keine willkürliche Annahme, daß durch die Erteilung der Baubewilligung an die beteiligte Partei ein subjektiv-öffentliches Recht der Bf. nicht verletzt werde
Schlagworte
Baurecht, Raumordnung, Flächenwidmungsplan, Verordnungserlassung, Rechte subjektive, NachbarrechteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1985:B299.1982Dokumentnummer
JFR_10149381_82B00299_01